Hausordnung Häfnerhalle

Kleeblattstraße 10, 74343 Sachsenheim

Präambel

Das Dokument „Hausordnung Häfnerhalle“ regelt als privatrechtliche Vorschrift die Benutzung der Häfnerhalle im Falle einer Vermietung an Dritte.

 

§1 Gültigkeit

Bei Untervermietungen der Häfnerhalle ist die vorliegende „Hausordnung Häfnerhalle“ zu befolgen. Dies gilt insbesondere für die Vermietung für Sonderveranstaltungen. Ausnahmen von der Hausordnung sind nur mit schriftlicher Bestätigung gültig.

 

§2 Vermietungspflicht

Eine Vermietungspflicht der Häfnerhalle besteht nicht. Die Vermietung erfolgt nach dem Ermessen des Vorstandes.

 

§3 Mitgeltende Dokumente

Die Vermietung der Häfnerhalle erfolgt gemäß den Regelungen der Dokumente „Gebührenordnung Häfnerhalle“ und „Gebührens.tze Häfnerhalle“. Diese sind Teil der Hausordnung.

 

§4 Zulässige Personenzahl

Die maximal zulässige Personenzahl ist einzuhalten. Diese beträgt: bei Stuhlreihen: 306 Personen (mit Bühne ca.250 Personen) bei Tischreihen: 224 Personen (mit Bühne 192 Personen)

 

§5 Haftung

Der Mieter haftet entsprechend dem Dokument „Gebührenordnung“ unabhängig vom Verursacher. Er ist deshalb verpflichtet, sich selbst haftungsrechtlich abzusichern (auch für Schäden am Mietobjekt). Die behördlichen Auflagen (z.B. Polizeistunde, Ausschankgenehmigung usw.) sind einzuhalten.

 

§6 Behandlung der Häfnerhalle

- Im Mietpreis enthalten sind die Bestuhlung, die Kücheneinrichtung, Geschirr und Gläser. Alles ist pfleglichst zu behandeln. Schäden aller Art einschließlich Glasbruch sind vor Schlüsselrückgabe zu melden (Dokument „Gebührenordnung“). - Es ist darauf zu achten, dass die Fassaden nicht beschmutzt werden. - Das Einschlagen von Nägeln und Krampen in die Holzvertäfelung ist untersagt. Die Benutzung der vorhandenen Bälle und Sportgeräte ist für Sonderveranstaltungen untersagt.

 

§7 Bestuhlung

Das Auf- und Abstuhlen obliegt dem Mieter. Dabei sind die genehmigten Bestuhlungspläne verpflichtend einzuhalten

 

§8 Ansprechpartner

Der Mieter hat einen Verantwortlichen für die gesamte Dauer der Veranstaltung zu benennen. Dieser wird bei Schlüsselübergabe in die Technik eingewiesen.

 

§9 Schlüssel

Dem Mieter überlassene Schlüssel sind verlust-und kopiersicher aufzubewahren. Für Missbrauch jeglicher Art wird der Mieter haftbar gemacht.

 

§10 Sicherheit

Alle Hinweisschilder sind zu beachten und nicht zu verdecken. Insbesondere muss die Notausgangsbeleuchtung während der Benutzung (Aufbau, Veranstaltung, Abbau...) eingeschaltet sein (Schalter im Regieraum, entsprechend Technikeinweisung). Die Notausgänge müssen zu jeder Zeit freigehalten werden (siehe Bestuhlungsplan). Die Zufahrt zur Halle für Polizei, Rettungsdienste, Feuerwehr und Notarzt ist ständig freizuhalten.

 

§11 Ablaufplan

Für Veranstaltungen am Samstag gilt folgender Ablaufplan:

Donnerstag

  • Schlüsselübergabe zwischen 18.00 – 21.00 Uhr

Freitag

  • Zugang nachmittags bis 22.00 Uhr
  • Einrichten und Deko des Festes
  • Musik ist auf Zimmerlautstärke zu beschränken
  • Lärm ist zu vermeiden, insbesondere in den Außenbereichen und auf dem Parkplatz
  • Benutzung der Sportgeräte ist untersagt.

Samstag:

  • Während der Veranstaltung
  • Die Lautstärke der Veranstaltung ist im Rahmen zu halten, so
  • dass die Nachbarschaft nicht belästigt wird.
  • Türen nach außen sind geschlossen zu halten.
  • ab 01:00 Uhr Musik in Zimmerlautstärke
  • um 02:00 Uhr ist die Veranstaltung zu beenden

Sonntag:

  • Aufräumen und Reinigen
  • Keine Nachfeier
  • Lärm ist zu vermeiden, insbesondere in den Außenbereichen und auf dem Parkplatz
  • Schlüsselrückgabe bis 19.00 Uhr in Abstimmung mit dem Vermieter

Für Sonderveranstaltungen an anderen Tagen ist mit dem Vermieter ein analoger Ablaufplan zu erarbeiten. Es ist sicherzustellen, dass wenn nötig ein genehmigter Gestattungsantrag von der Stadt Sachsenheim vorliegt.

 

§12 Reinigung

Alle benutzten Räume sind besenrein und aufgeräumt zu übergeben. Abfalleimer und Papierkörbe sind vor Übergabe zu leeren. Die Kücheneinrichtung muss mit zugelassenen Mitteln gereinigt, Bestecke, Gläser und Geschirr gespült und poliert sein. Zum Reinigen eventueller Flecken darf nur zugelassenes Material verwendet werden. Die Freiflächen im Bereich der Häfnerhalle müssen von Resten der Feier (Papierschnitzel und Papierreste, Flaschen, Luftballons, Zigaretten usw. gereinigt sein). Dies gilt auch für die Parkplätze und die Straße, soweit die Verunreinigungen durch die Veranstaltung verursacht wurden. Müll ist in Müllsäcken nach Müll Art (Rund, Flach, Restmüll) getrennt in die vorhandenen Müllbehälter zu verstauen. Bei Überschreitung der vorgehaltenen Müllbehälterkapazitäten ist der Rest des Mülls vom Mieter verwahren und separat auf eigene Rechnung zu entsorgen.

 

§13 Winterdienst

Vom Vermieter besteht im Winter kein Räum-und Streudienst. Der Veranstalter ist für die Wegesicherheit verantwortlich.

 

§14 Übergaben

Die Übergabe erfolgt nach dem Ablaufplan. Die Übergabeprotokolle (Dokument „Übergabe und Rücknahmeprotokoll“) dient dabei als Leitfaden, sind aber nicht verpflichtend.

 

§15 Zahlungskonditionen

Die Anmeldegebühr und Anzahlung sind bei Abschluss des Mietvertrags fällig und in bar zu begleichen. Die Kaution wird zur Schlüsselübergabe fällig und ist in bar zu hinterlegen. Die Endabrechnung erfolgt mit der Übergabe des Hallenschlüssels im Rahmen der Endabnahme. Weitere Regelung siehe Gebührenverordnung §7 und §8.

Kontenzahlungen laufen über:

IBAN: DE44604914300234268000 BIC: GENODES1VBB

 

§16 Hausrecht

Bei Veranstaltungsbeginn geht das Hausrecht auf den Mieter über. Die Möglichkeit zur technische Prüfungen und Aufsicht während der Veranstaltung durch den Vermieter ist sicherzustellen und dessen Anweisungen daraus sind umgehend zu befolgen.

Sollte es im Laufe der Veranstaltung zu Verstößen gegen geltendes Recht kommen, hat der Vermieter jederzeit das Recht, das Hausrecht wieder in Anspruch zu nehmen.

Unangemeldete politische Demonstrationen sind untersagt. Der Vermieter ist dann ebenfalls berechtigt, die Veranstaltung zu schließen.

 

§17 Rauchen und offenes Feuer

In allen Räumen der Häfnerhalle ist das Rauchen und offenes Feuer untersagt.

 

§18 Übernachtung

Übernachtungen in der Häfnerhalle sind nicht gestattet

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